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Kristina Juse, Produktverantwortliche und Co-Gründerin von compose.us
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Die Bundesregierung hat mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) festgelegt, dass knapp 600 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital angeboten werden müssen. Es reicht zudem nicht, sie online verfügbar zu machen, sie müssen auch vom Bürger genutzt werden. Hier findet also nicht nur die Veränderung von analog zu digital statt, sondern eben auch der Paradigmenwechsel weg von der Verwaltungssicht hin zur Nutzer- bzw. Bürgerbedarfs- orientierung. Nicht nur die Bundesregierung will die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben, sondern es ist auch der politische Wille im Freistaat Bayern.
Da die Kommunen, Städte und Gemeinden circa die Hälfte der im Onlinezugangsgesetz (OZG) festgelegten Verwaltungsleistungen umsetzen müssen, sind sie unter Druck geraten.
Die Kommunen benötigen Instrumente, mit denen sie Daten von Bürgern abfragen und verarbeiten können. Diese Bedürfnisse ändern sich immer wieder (Stichwort Corona Test- und Impfanmeldungen). Die meisten Kommunen stehen vor ähnlichen Problemen, sind unzufrieden und brauchen jetzt bezahlbare Lösungen dafür.
Die öffentliche Hand kann sowohl mit den größeren teilstaatlichen Anbietern wie AKDB in Bayern oder Unternehmensberatungen wie PWC als auch mit privatwirtschaftlichen Produktanbietern zusammenarbeiten. Diese Unternehmen sind bereits seit langem etablierte Unternehmen, die Start-ups kommen eher mit spezifischen Lösungen an den Markt und scheinen auch akzeptiert zu werden; Beispiel: Little Bird für Kita Plätze.
Öffentliche Einrichtungen erwarten finanzielle Solidität, Referenzfälle und Rechtssicherheit der Produkte. Start-ups hingegen erwarten eine gewisse Entscheidungsfreude und -geschwindigkeit sowie zeitnahe Umsetzung.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Es gibt zeitlichen Druck, genügend Fördermittel im Markt, Kunden, die sehr unzufrieden mit dem aktuellen Marktangebot sind und Marktteilnehmer, die diese Nachfrage nicht heben können.
Durch das Nutzen etablierter Standards wird ein besseres Zusammenspiel mit bestehender Infrastruktur ermöglicht. Eine verständlich aufgebaute Dokumentation erlaubt es Drittanbietern sehr leicht, zusätzliche Erweiterungen zu programmieren und die Schnittstellen zur Weiterverarbeitung zu nutzen.
Ergebnisse aus Systemen sollen über offene Schnittstellen abgefragt werden und ermöglichen damit auch individuell gestaltete Benutzeroberflächen. Gerade Unternehmen, die häufig gleichartige Anfragen stellen müssen, können anhand dieser Systeme ihre Abläufe automatisieren. So können auch unternehmensinterne Richtlinien besser eingehalten und durchgesetzt werden. Das offene Datenformat erlaubt es, eigene Oberflächen dafür bereit zu stellen, die beispielsweise bestimmte Felder vor ausfüllen.
Es gibt das Einer für Alle-Prinzip, den IT Planungsrat , FITKO , den Normenkontrollrat... Eine gelungene Übersicht dazu hier:
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